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BSG, 22.03.1999 - B 14 KG 17/98 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärung der Rechtsfrage, wenn der Kindergeldempfänger auf Grund des abgebrochenen Kontakts zu seinem Kind von diesem keine Nachweise über den Stand der Ausbildung erhält - Erfüllung der Formvorschriften von Beschwerden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160a Abs. 2 S. 3, § 160 Abs. 2 Nr. 1
Fragen grundsätzlicher Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78
Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung
Auszug aus BSG, 22.03.1999 - B 14 KG 17/98 B
Im übrigen legt sie nicht dar, daß das LSG - von seiner Rechtsauffassung ausgehend (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34) - diese Beweise hätte erheben müssen.
- BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen
Die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, betrifft jedoch die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl BSG, Beschluß vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B). - BSG, 27.02.2001 - B 7 AL 184/00 B
Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Wie der Senat bereits entschieden hat, betrifft die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl Beschluß des Senats vom 4. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B - vgl auch BSG, Beschluß vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B -). - BSG - B 11 AL 171/09 B (anhängig) Denn die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als vorsätzlich oder als grob fahrlässig einzuschätzen ist, betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, in der Regel jedoch nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl ua Beschlüsse des BSG vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B -, vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B -).
- BSG, 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Denn die Frage der Einstufung des Verhaltens eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig betrifft die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht aber die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl BSG, Beschlüsse vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B - und vom 4. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B -). - BSG, 10.07.2019 - B 13 R 184/17 B
Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung einer Erziehungsrente
Die Einstufung des Verhaltens eines Leistungsempfängers als grob fahrlässig betrifft im Ergebnis die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall, nicht aber die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (vgl BSG Beschlüsse vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B - Juris und vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - Juris). - BSG, 26.07.2011 - B 12 R 34/10 B Die Frage der Einstufung des Verhaltens eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig betrifft nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes, sondern ausschließlich die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl zB BSG Beschlüsse vom 20.12.2000 - B 11 AL 215/00 B - vom 4.7.2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 22.3.1999 - B 14 KG 17/98 B).
- BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 55/08 B Vielmehr betrifft die Frage - nicht anders als die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist (s Bundessozialgericht , Beschlüsse vom 4.7.2000, B 7 AL 4/00 B - juris RdNr 7, mwN, und vom 27.2.2001, B 7 AL 184/00 B - juris RdNr 5), oder welche Sorgfaltsanforderungen dem juristisch nicht vorgebildeten Laien abverlangt werden können (vgl BSG, Beschlüsse vom 23.3.1999, B 14 KG 16/98 B und vom 22.3.1999, B 14 KG 17/98 B - jeweils juris, RdNr 3) - die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall (vgl auch BSG, Beschluss vom 17.6.2009, B 6 KA 43/08 B - zum Vertrauensschutz - sowie BSG, Beschluss vom 8.3.2006, B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 10), denn sie lässt sich nicht einheitlich für eine Vielzahl von Fallgestaltungen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beantworten.
- BSG, 28.02.2008 - B 7 AL 166/07 B 5 Soweit sich der Kläger gegen die Annahme von grober Fahrlässigkeit durch das LSG wendet, ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die richterliche Tatsachenwürdigung im konkreten Einzelfall betrifft, nicht hingegen die Anwendung allgemeiner Rechtssätze (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 22. März 1999 - B 14 KG 17/98 B; Beschlüsse des Senats vom 4. Juli 2000 - B 7 AL 4/00 B - und vom 27. Februar 2001 - B 7 AL 184/00 B - sowie vom 18. Februar 2003 - B 7 AL 264/02 B - und vom 16. April 2004 - B 7 AL 278/03 B).
- SG Duisburg, 06.09.2006 - S 27 AS 389/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Wie das BSG bereits seit Jahren mehrfach entschieden hat, betrifft die Frage, ob das Verhalten eines Leistungsempfängers als grob oder nur leicht fahrlässig einzustufen ist, die tatrichterliche Würdigung im konkreten Einzelfall, nicht die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes (…vgl zB BSG aaO und Beschluss vom 4. Juli 2000, B 7 AL 4/00 B; Beschluss vom 22. März 1999, B 14 KG 17/98 B).